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Aufgrund der neuen EU-Batterienverordnung (EU-BATT-VO)
können mit 1. April 2026 Batterien für leichte Verkehrsmittel
in unseren Wertstoffzentren (WSZ) abgegeben werden.

Was bzw. wie sind Batterien für leichte Verkehrsmittel?

  • gekapselt,
  • wiegen bis zu 25 kg
  • liefern elektrische Energie für den Motorantrieb von Radfahrzeugen (auch in Kombination Motor- und Muskelkraft) einschließlich typgenehmigter Fahrzeuge der Klasse L

    Das sind beispielsweise Batterien/Akkus für E-Bikes, E-Roller, E-Scooter, elektrische Skateboards/Longboards, Golftrolleys, leichte Elektromobile oder elektrische Rollstühle.

Bildbeispiele für leichte Verkehrsmittel:

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