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Behälter & Tarife

Restmülltonnen bzw. -säcke


Alle Gebühren beinhalten den gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuersatz!
Die nachstehend angeführten Tarife setzen sich aus der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe zusammen. Die jeweligen Leistungen dafür sind in den eigenen Menüpunkten ersichtlich.

Einpersonenhaushalte
Restmüllcontainer 120 Liter, 7 Abholungen/Jahr: € 100,10

Mehrpersonenhaushalte
Restmüllcontainer 120 Liter, 13 Abholungen / Jahr: € 185,90

240 l Restmülltonne für 1 Haushalt
Restmülltonne 240 Liter, 13 Abholungen / Jahr: € 257,40

240 l Restmülltonne für 2 Haushalte
Restmülltonne 240 Liter, 13 Abholungen / Jahr: € 314,60

1100 l Restmülltonne
Restmülltonne 1100 Liter, 13 Abholungen / Jahr: € 1.644,50

Zubringertarife:

Einpersonenhaushalte Zubringer
14 Stk. Restmüllsäcke je 60 Liter / Jahr: € 79,20

Mehrpersonenhaushalte Zubringer
26 Stk. Restmüllsäcke je 60 Liter / Jahr: € 145,20

120 l Restmülltonne - Einpersonenhaushalte Zubringer
Restmülltonne 120 Liter, 7 Abholungen / Jahr: € 85,80

120 l Restmülltonne - Mehrpersonenhaushalte Zubringer
Restmülltonne 120 Liter, 13 Abholungen / Jahr: € 157,30

Einzelne Restmüllsäcke (60 Liter) beim Gemeindeamt können um 6 Euro nachgekauft werden. Mit dieser Gebühr wird die Verwertung und der Transport bezahlt.



Biomüllgebühr

Aufgrund der gesetzlich vorgschriebenen Mülltrennung müssen auch die organischen Abfälle wie z. B. Küchenabfälle, Essensreste usw. getrennt werden. Zum einen gibt es die Möglichkeit die Abfälle selbst und ordnungsgemäss zu kompostieren und andererseits die bequeme Biotonne in Anspruch zu nehmen.

Der Biomüll Container ist nicht in der Abfallwirtschaftsgebühr integriert und muss daher separat bezahlt werden.

Seit dem Jahr 2007 werden jährlich für jeden Biotonnenbenutzer 52 Stk. Maisstärkesäcke für den dazugehörigen Vorsammelbehälter kostenlos zum Jahreswechsel ausgegeben.

Bei ihrem Gemeindeamt erhalten sie für zusätzlichen Laub- und Grünschnitt um 2 Euro (Herstellungs-, Transport- u. Verwertungskosten) einen Laub- und Grünschnittsack (aus starkem Papier). Diesen Papiersack stellen sie einfach bei der plan- mässigen Biotonnenabfuhr zur Entsorgung bereit.

120 l Biomülltonne
Biomülltonne 120 Liter, 28 Abholungen / Jahr: € 123,20
240 l Biomülltonne
Biomülltonne 240 Liter, 28 Abholungen / Jahr: € 215,60

Biomüllgebühren für die Stadtgemeinde Wilhelmsburg

120 l Biomülltonne Stadtgemeinde Wilhelmsburg
Biomülltonne 120 Liter, 32 Abholungen / Jahr: € 140,80

240 l Biomülltonne Stadtgemeinde Wilhelmsburg
Biomülltonne 240 Liter, 32 Abholungen / Jahr: € 246,40

Altpapier

Für den Papiersammelbehälter werden im Zuge der Verpackungsverordnung nur Transportkosten in Rechnung gestellt. Behältergrößen 240 Liter und 1100 Liter.

Mehrpersonenhaushalten wird eine 240 Liter Altpapiertonne zugeteilt. Sollten Sie jedoch mehr Altpapieranfall haben, so können Sie diesen in Schachteln oder gebündelt an der Grundstücksgrenze bereitstellen! (max. 1m³)

Bitte unbedingt darauf achten, dass die beigestellten Papiermengen nicht nass werden, weil diese dann zu schimmeln beginnen und für eine weitere Wiederverwertung unbrauchbar sind!

Bei Großbauten wird bis zu 10 Haushalten 1 Stück 1.100 Liter Altpapiercontainer zugeteilt.

240 l Altpapiertonne für Gewerbe
Altpapiertonne 240 Liter, 8 Abholungen / Jahr: € 52,80
1100 l Altpapiertonne für Gewerbe
Altpapiertonne 1100 Liter, 8 Abholungen / Jahr: € 290,40

"Gelber Sack" (Kunststoff- und Metallverpackungen)

Die Sammlung des "Gelben Sackes" wird zur Gänze über die Verpackungsverordnung (beim Kauf der Ware) finanziert!

Bunt- und Weißglassammlung

Die Kosten für die Altglassammlung werden zum über wiegenden Teil durch die Verpackungsverordnung abgedeckt. Derzeit zahlt der GVU zusätzlich anteilige Transportkosten.

NÖ Seuchenvorsorgeabgabe

Mit Wirkung 01.01.2021 wurde vom NÖ Landtag eine Valorisierung der NÖ Seuchenvorsorgeabgabe beschlossen.
Als Berechnungsbasis dient das jährliche Restmüllbehältervolumen.
Bis zu 3.500 Liter werden jährlich € 15,- berechnet.
Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst.
Pro angefangener weiterer 1.000 Liter Jahresrestmüllvolumen werden € 4,40 hinzugerechnet.
Die Verrechnung erfolgt anteilig mit den quartalsweisen Lastschriftanzeigen (in der Vergangenheit wurde der gesamte Jahresbetrag im 2. Quartal verrechnet).

Die Seuchenvorsorgeabgabe ist eine reine Landesabgabe, wird aus verwaltungsökonomischen Gründen vom GVU eingehoben und in weiterer Folge direkt an das Land NÖ abgeführt.

Information zur NÖ Seuchenvorsorgeabgabe finden sie auf folgenden Seiten:
Allgemeine Information zur Seuchenvorsorge des Landes NÖ