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GVU St. Pölten Land

Amtssignatur

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift auf behördlichen Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung). Die Amtssignatur macht durch bestimmte Merkmale (z.B. Bildmarke) kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.

Ein amtssigniertes Dokument hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Rechtsgrundlage: §§ 19, 20 E-Government Gesetz (E-GovG)

Merkmale der Amtssignatur

  • Bildmarke (gemäß § 19 E-GovG)
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung der Amtssignatur (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
  • Hinweis, über die Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokumentes

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann die Rechtsgültigkeit und Authentizität amtssignierter Dokumente selbst überprüfen.

Prüfung elektronischer Dokumente

Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann amtssignierte elektronische Dokumente jederzeit im Internet über extern verknüpfte Prüfdienste auf die Rechtmäßigkeit und Authentizität prüfen, in dem sie bzw. er das zuvor gespeicherte Dokument in der Anwendung hochlädt.

Prüfung von Papierausdrucken

Ausgedruckte Dokumente können Sie gerne direkt bei uns überprüfen lassen:

Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung im Bezirk St. Pölten
Hötzendorfstraße 13
3100 St. Pölten

Telefon: +43 2742 71117
E-Mail: gemeindeverband@gvu-stpoelten.at

Wenn Sie die Authentizität der folgenden gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke sicherstellen wollen, dann laden Sie sich die Datei herunter und verwenden Sie das Prüfservice www.signaturpruefung.gv.at um die heruntergeladene signierte PDF Datei und somit die Amtssignatur auf Korrektheit zu überprüfen.

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