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Abfalltrennung/Recycling

Reparieren statt Wegwerfen, aber wie? Tag der Reparatur

18. Oktober 2025 | zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2025
Ein Mann repariert ein Handy, das zerlegt wurde.

Zum Tag der Reparatur im Zeichen des europäischen „Recht auf Reparatur“.

St. Pölten, 19. Oktober 2025 Elektrogeräte, die nur wenige Jahre halten, fehlende Ersatzteile oder komplizierte Reparaturprozesse. Die Herausforderungen bei defekten Produkten sind vielen Menschen nur allzu gut bekannt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat die EU im Frühjahr 2024 eine umfassende Richtlinie beschlossen: das sogenannte „Recht auf Reparatur“. Sie schafft klare Vorgaben für Herstellerinnen und Hersteller und Anreize für Konsumentinnen und Konsumenten. Mit einem klaren Ziel: Ressourcen zu schonen. 

Leihen statt kaufen, reparieren statt entsorgen 

Auch Niederösterreich setzt klare Schritte in diese Richtung. Beispielsweise mit dem landesweiten Projekt ReVital Niederösterreich bauen das Land Niederösterreich, die NÖ Umweltverbände sowie regionale Abfallverbände gemeinsam mit sozialwirtschaftlichen Partnerbetrieben eine neue Struktur auf, die genau an dem Punkt, der Weiterverwendung gut erhaltener Gebrauchtwaren ansetzt. Zusätzlich sind die „Bibliothek der Dinge“ oder Repair-Cafés bestehende Konzepte in Niederösterreich, die darauf abzielen Geräte gemeinschaftlich zu nutzen oder gemeinsam zu reparieren.

INFOTAFEL

Der Kühlschrank, die Bohrmaschine oder der Rasenmäher ist kaputt? Mit der Reperatursuchmaschine von Reperaturführer kann man ganz einfach den passenden Reperatur-Profi in Niederösterreich finden.

Was sich auf EU-Ebene ändert 

Mit dem „Recht auf Reparatur“ wird erstmals europaweit geregelt, dass Herstellerinnen und Hersteller viele Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu angemessenen Bedingungen reparieren müssen. Darunter fallen Smartphones, Waschmaschinen oder Staubsauger.  

Garantie vs. Gewährleistung
  • Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben, gilt 2 Jahre, für Mängel ab Kauf (Fehler muss schon bei der Übergabe vorhanden gewesen sein). 
  • Garantie = freiwillig vom Hersteller oder Verkäuferin gegeben, ist zusätzlich zur Gewährleistung, mit eigenen Regeln: kann länger dauern, mehr abdecken, besseren Service bieten. 

Ein besonders positives Signal*: Wer sich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bewusst für eine Reparatur entscheidet – und damit auf den Austausch der defekten Ware verzichtet –, profitiert künftig doppelt: Die EU sieht vor, dass sich in solchen Fällen die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate verlängert. Damit wird erstmals ein klarer Anreiz gesetzt, im Sinne der Kreislaufwirtschaft nicht gleich auf Neuwaren zurückzugreifen, sondern reparieren zu lassen. 

Diese Verlängerung gilt zusätzlich zur bestehenden Restlaufzeit der Gewährleistung und soll Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen, der Reparatur den Vorzug zu geben.  

*Rechtsgrundlage ist der Erwägungsgrund 40 der neuen EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur, mit der unter anderem die Richtlinie (EU) 2019/771 angepasst wird. 

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis 31. Juli 2026 Zeit, das „Recht auf Reparatur“ in nationales Recht zu überführen. In Österreich ist noch offen, wie die Umsetzung konkret aussehen wird. Der seit Mai pausierte Reparaturbonus soll jedenfalls laut Klimaministerium heuer „gegen Jahresende“ fortgeführt werden. Derzeit werde der Bonus evaluiert. 

Die EU schreibt zudem vor, dass Sanktionen gegen Unternehmen, die Reparaturpflichten missachten, „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“ sein müssen. Welche Strafen Österreich vorsieht, ist noch unklar. Fest steht: Organisationen wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Arbeiterkammer sollen künftig klagen dürfen, wenn Hersteller ihre Pflichten verletzen. 

Niederösterreich setzt auf ReVital und auf Wiederverwendung 

Wichtig bleiben regionale Alternativen. Eine solche entsteht aktuell in Niederösterreich: Mit dem ReUse-Netzwerk ReVital Niederösterreich setzen das Land, die NÖ Umweltverbände und die regionalen Abfallverbände auf Ressourcenschonung und gelebte Kreislaufwirtschaft. 

Gut erhaltene Gebrauchtwaren werden gesammelt, professionell aufbereitet und wieder verkauft. Dabei wird eng mit sozialwirtschaftlichen Betrieben zusammengearbeitet: Ökologisch und sozial nachhaltig, etwa durch die Schaffung regionaler Arbeitsplätze. 

Das ursprünglich aus Oberösterreich stammende ReVital-Modell wird nun auch in Niederösterreich schrittweise umgesetzt. Mit dem Ziel, wiederverwendbare Produkte im Ressourcenkreislauf zu halten und den Zugang zu nachhaltigem Konsum zu erleichtern. 

Auf dem Bild sind eine ältere Damen und ein junges Mädchen zusehen, die beide ein grüner Kinderfahrrad begutachten.

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