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Aus der Vollziehung der gesetzlichen Grundlagen (Abfallrahmenrichtlinie, NÖ-Abfallwirtschaftsgesetz sowie Teile des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes) leiten sich die Aufgaben des GVU wie folgt ab:
Die eingehobenen Abgaben und Tätigkeiten sind:
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