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Unser Verband

und unsere Gemeinden

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, dass Produkte, Materialien und Komponenten innerhalb eines Kreislaufs wiedergenutzt und recycelt werden – und am Ende kaum noch Abfälle entstehen.
Weniger Abfall schont die Umwelt, schützt Menschen und spart Ressourcen.

Aus der Vollziehung der gesetzlichen Grundlagen (Abfallrahmenrichtlinie, NÖ-Abfallwirtschaftsgesetz sowie Teile des Bundes-Abfallwirtschaftsgesetzes) leiten sich die Aufgaben des GVU wie folgt ab:

  • Durchführung der getrennten Abfallsammlung
  • Betrieb und Organisation von Wertstoffsammelzentren (WSZ) inkl. Problemstoffsammlung
  • Durchführung der dafür notwendigen Öffentlichkeitsarbeit
  • Sonstige Maßnahmen der Abfallwirtschaft (z.B. Vermeidungsaktivitäten)
  • Ordnungsgemäße Behandlung von nicht verwertbaren Abfällen

    Der Verband hebt stellvertretend für die 37 Mitgliedsgemeinden Abgaben ein – Art und Anzahl der Abgaben und Unterstützung variieren je Mitgliedsgemeinde.

Die eingehobenen Abgaben und Tätigkeiten sind:

  • Abfallgebühren (für 37 Gemeinden)
  • Seuchenvorsorgeabgabe (für 37 Gemeinden)
  • Grundsteuer (für 31 Gemeinden)
  • Kommunalsteuer (für 32 Gemeinden)
  • Interessentenbeitrag (für 22 Gemeinden)
  • Nächtigungstaxe (für 26 Gemeinden)
  • Kanal- und Wassergebühren (für 4 Gemeinden)
  • DSGVO – Energieberatung (für 28 Gemeinden)

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